Thursday, November 28, 2013

Der Koalitionsvertrag und die Entmachtung der Gewerkschaften



Koalitionsverträge haben etwas von Wunschzetteln. Es ist ein: "Schön-wenn-wir-das-hinbekommen" ohne wirkliche Verbindlichkeiten. Dennoch, sie zeigen in welche Richtung es geht. Neben der generellen Kritik zum Beispiel in den Bereichen Grundrechte, Energiewende und Gegenfinanzierung hat sich in einem Nebensatz noch ein kleiner Passus eingeschlichen, der Aufhorchen lassen sollte.

Auf Seite 14 des Koalitionsvertrages heißt es unter den Punkten: 1.1  "Integration in gute und produktive Arbeit": "Wir wollen Tarifeinheit, Tarifbindung und Tariftreue stärken." Dieses Ziel klingt jedoch nur scheinbar gut. Tarifeinheit bedeutet, dass in einem Unternehmen nur noch ein Tarifvertrag für alle Mitarbeiter gelten soll. Das bringt zwei Probleme mit sich.

Erstens: Kleine Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Lokführer verlieren für den von ihnen vertretenen Kreis schlicht das Mandat. Lokführer und Piloten im Beispiel müssten dann die Tarifabschlüsse, die eine andere Gewerkschaft wie Verdi ausgehandelt hat, übernehmen. Das ignoriert nicht nur die Vielfalt der Arbeitswelt, es behindert auch die kleinen Gewerkschaften massiv zu Gunsten der großen Massengewerkschaften wie IGM, Verdi, oder IGBCE.

Zweitens, und hier wird es richtig brisant, das Problem der sogenannten "christlichen" "Gewerkschaften". Diese durchweg arbeitgeberfreundlichen Zusammenschlüsse unterbieten in der Regel die von den Gewerkschaften im eigentlichen Sinne ausgehandelten Tarifverträge. Dies zu Lasten der Arbeitnehmer. Bislang sprach das Bundesarbeitsgericht den meisten dieser "Gewerkschaften" die Tariffähigkeit mangels entsprechender Mitgliederzahl im Unternehmen ab.

Es gibt jedoch Beispiele aus der Zeitarbeitsbranche, in denen die eine Zeitarbeitsfirma neues Personal umgehend bei der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen anmeldete. So stieg deren Mitgliederzahl, und die Zahl der in diesem Unternehmen durch die "christliche" "Gewerkschaft" vertretenen Mitarbeiter.
Sollte einer dieser Zusammenschlüsse in einem Unternehmen eine tariffähige Mitarbeiteranzahl erreichen, könnten die Gewerkschaften im klassischen Sinne gegen die dann erzielten arbeitgeberfreundlichen Tarifverträge nicht mehr vorgehen.

Die im Koalitionsvertrag geforderte Tarifeinheit bedeutet also nicht nur eine Schwächung kleinerer Gewerkschaften, sie kann das deutsche System der Tarifautonomie empfindlich schwächen. Zu Lasten der Arbeitnehmer, zu Gunsten der Arbeitgeber.

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