Koalitionsverträge haben etwas von Wunschzetteln. Es ist
ein: "Schön-wenn-wir-das-hinbekommen" ohne wirkliche
Verbindlichkeiten. Dennoch, sie zeigen in welche Richtung es geht. Neben der
generellen Kritik zum Beispiel in den Bereichen Grundrechte, Energiewende und
Gegenfinanzierung hat sich in einem Nebensatz noch ein kleiner Passus
eingeschlichen, der Aufhorchen lassen sollte.
Auf Seite 14 des Koalitionsvertrages heißt es unter den
Punkten: 1.1 "Integration in gute
und produktive Arbeit": "Wir wollen Tarifeinheit, Tarifbindung und
Tariftreue stärken." Dieses Ziel klingt jedoch nur scheinbar gut. Tarifeinheit
bedeutet, dass in einem Unternehmen nur noch ein Tarifvertrag für alle
Mitarbeiter gelten soll. Das bringt zwei Probleme mit sich.
Erstens: Kleine Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung
Cockpit oder die Gewerkschaft der Lokführer verlieren für den von ihnen
vertretenen Kreis schlicht das Mandat. Lokführer und Piloten im Beispiel
müssten dann die Tarifabschlüsse, die eine andere Gewerkschaft wie Verdi
ausgehandelt hat, übernehmen. Das ignoriert nicht nur die Vielfalt der
Arbeitswelt, es behindert auch die kleinen Gewerkschaften massiv zu Gunsten der
großen Massengewerkschaften wie IGM, Verdi, oder IGBCE.
Zweitens, und hier wird es richtig brisant, das Problem der
sogenannten "christlichen" "Gewerkschaften". Diese durchweg
arbeitgeberfreundlichen Zusammenschlüsse unterbieten in der Regel die von den
Gewerkschaften im eigentlichen Sinne ausgehandelten Tarifverträge. Dies zu
Lasten der Arbeitnehmer. Bislang sprach das Bundesarbeitsgericht den meisten
dieser "Gewerkschaften" die Tariffähigkeit mangels entsprechender
Mitgliederzahl im Unternehmen ab.
Es gibt jedoch Beispiele aus der Zeitarbeitsbranche, in
denen die eine Zeitarbeitsfirma neues Personal umgehend bei der Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen anmeldete.
So stieg deren Mitgliederzahl, und die Zahl der in diesem Unternehmen durch die
"christliche" "Gewerkschaft" vertretenen Mitarbeiter.
Sollte einer dieser Zusammenschlüsse in einem Unternehmen
eine tariffähige Mitarbeiteranzahl erreichen, könnten die Gewerkschaften im
klassischen Sinne gegen die dann erzielten arbeitgeberfreundlichen
Tarifverträge nicht mehr vorgehen.
Die im Koalitionsvertrag geforderte Tarifeinheit bedeutet
also nicht nur eine Schwächung kleinerer Gewerkschaften, sie kann das deutsche
System der Tarifautonomie empfindlich schwächen. Zu Lasten der Arbeitnehmer, zu
Gunsten der Arbeitgeber.
No comments:
Post a Comment